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Der Sicherheitsbeauftragte ist ein ehrenamtlicher Mitarbeiter, der die Führungsebene bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen unterstützt.
Er trägt weder Verantwortung noch hat er Weisungsbefugnis gegenüber den Kollegen und Mitarbeitern.
In der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten wird über das duale Arbeitsschutzsystem, Arbeitsschutzorganisation, Gefährdungen und Belastungen sowie die Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz näher betrachtet. Ziel ist es den Sicherheitsbeauftragen für die Aspekte der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hin zu sensibilisieren.
Zum Ende der Schulung wird eine Teilnehmerbescheinigung ausgestellt. Die Auffrischung zum Sicherheitsbeauftragten ist bei den Berufsgenossenschaften unterschiedlich angesetzt, wird jedoch in der Regel nach 5 Jahren empfohlen.
Hinweis: Der Sicherheitsbeauftragte wird häufig mit der Sicherheitsfachkraft, also sprich Fachkraft für Arbeitssicherheit verwechselt!

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